Schutz der Reisebranche und von Verbrauchern durch staatlich abgesicherten Reisesicherungsfonds
"Als Union wollen wir insbesondere die kleinen und mittleren Reiseveranstalter und Reisebüros vor dem wirtschaftlichen Aus retten. Wir dürfen aber auch Verbraucher nicht über Gebühr belasten, sondern benötigen einen fairen Interessensausgleich.
Als Rechtspolitiker ist für mich klar, dass es nur eine Lösung im Einklang mit dem europäischen Recht geben kann. Europa ist als Rechtsgemeinschaft konstituiert: Jeder Mitgliedstaat, auch Deutschland, hat die Verantwortung und die Pflicht, sich an das europäische Recht zu halten. Daran dürfen wir nicht rütteln, sonst gefährden wir Grundlage und Zusammenhalt Europas.
Wenn das europäische Recht keine Spielräume für eine verpflichtende Gutscheinlösung lässt, brauchen wir andere Regelungen. Ich kann mir insofern einen staatlich abgesicherten Reisesicherungsfonds vorstellen, aus dem die Rückzahlungen zunächst finanziert werden. Am Ende darf aber nicht der Steuerzahler haften, denn es wäre nicht nachvollziehbar, wieso Menschen, die sich vielleicht selbst keine Reise leisten können, mit ihren Steuermitteln einstehen sollen. Deswegen muss die Reisebranche diesen Fonds nach und nach wieder auffüllen, damit das Geld an den Bundeshaushalt zurückfließen kann. Von jeder neu gebuchten Pauschalreise könnte etwa ein Prozent verpflichtend in diesen Fonds von den Reiseveranstaltern eingezahlt werden. Dann wäre dieser schnell wieder gefüllt und würde auch für zukünftige Insolvenzen einen wirksamen Schutz bieten."