Luczak bringt Klage gegen den Mietendeckel auf den Weg!
Der Mietendeckel ist verfassungswidrig, weil er die geltende grundgesetzliche Kompetenzordnung grob missachtet. Er hebelt die vielen vom Bundesgesetzgeber in Kraft gesetzten mieterschützenden Regelungen aus: Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappung der Modernisierungskosten - all dies wird in Berlin nicht mehr gelten. Dabei hatte der Bundestag erst am 14. Februar mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert. Mit dem Mietendeckel hat die Berliner Landes-SPD damit ganz klar auch die von der Bundes-SPD mitbeschlossene Mietpreisbremse torpediert. „Der rot-rot-grüne Senat maßt sich an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen. Das ist nicht akzeptabel und wird vor Gericht keinen Bestand haben“, so Luczak kämpferisch.
Der Mietendeckel ist aber nicht nur verfassungswidrig, sondern er schadet den Mietern auch und ist sozial ungerecht. Denn er verhindert dringend benötigten Neubau sowie die Modernisierung und den alters- und klimagerechten Umbau von Wohnungen. Zudem werden gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen in Citylage am meisten von ihm profitieren.